Formale Voraussetzungen

Zulassungsvoraussetzung zum PJ ist der bestandene 2. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung.

Das Praktische Jahr ist Teil Ihrer studentischen Ausbildung und somit des Medizinstudiums. Beachten Sie, dass Sie zu jedem Zeitpunkt des PJs inklusive der M3-Prüfung immatrikuliert sein müssen.

Empfehlenswert ist es, sich rechtzeitig, spätestens zu Beginn des 5. Studienjahrs, mit den Vorbereitungen für das PJ zu beschäftigen. Hier und an anderer Stelle können Sie sich über die möglichen Wahlfächer informieren und überlegen, an welcher/-n Institution/-en Sie ihr Praktisches Jahr verbringen wollen.

Vor allem, wenn Auslandsaufenthalte gewünscht sind, ist häufig eine längerfristige Planung (1-2 Jahre im Voraus) notwendig. Hilfreiche Informationen zur Planung eines Ausbildungsabschnittes des PJs im Ausland haben wir unter "PJ im Ausland" für Sie zusammengestellt.

Alle weiteren Informationen, die Sie im Vorfeld des PJs brauchen, finden Sie in den Abschnitten "Anmeldung" und "Ihr Status im PJ".

Inhaltliche Voraussetzungen

§ 3 Abs. 4 ÄApprO: Im Praktischen Jahr „... sollen die Studierenden die während des vorhergehenden Studiums erworbenen ärztlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vertiefen und erweitern. Sie sollen lernen, sie auf den einzelnen Krankheitsfall anzuwenden. Zu diesem Zweck sollen sie entsprechend ihrem Ausbildungsstand unter Anleitung, Aufsicht und in Verantwortung des ausbildenden Arztes ihnen zugewiesene ärztliche Verrichtungen durchführen.“

 

Natürlich haben Sie vorher 5 Jahre studiert und können bestenfalls das Meiste davon noch. Für alle, die noch einmal die Basics wiederholen wollen, finden Sie unten in der kurzen Zusammenfassung "Wissen und Können für das PJ" mit wichtigen Krankheitsbildern und Fertigkeiten.

Generell empfiehlt es sich auch einen Blick in den Nationalen Kompetenzorientierten Lernzielkatalog Medizin (NKLM) zu werfen. Dort finden Sie die Meilensteine, die Sie zum Zeitpunkt des PJ-Starts beherrschen sollten.

Betriebsärztliche Untersuchung vor dem PJ

Zu Ihrer eigenen Sicherheit, aber auch der der Patienten/-innen, müssen Sie zeitnah vor PJ-Beginn eine betriebsärztliche Untersuchung durchführen und sich ein Gesundheitszeugnis ausstellen lassen. Bitte bedenken Sie, dass je nach Fakultät unterschiedliche Fristen gelten, wie lange dieses vor PJ-Beginn ausgestellt werden kann. Informieren Sie sich rechtzeitig, wie und wo Sie einen Termin vereinbaren können.

In der Regel wird bei dieser Untersuchung auch Ihr Impfstatus anhand Ihres Impfpasses kontrolliert. Ein umfassender Impfschutz (insb. Hepatitis B, Mumps, Masern, Röteln, DTP) schützt nicht nur Sie als Studierende im Praktischen Jahr, sondern auch die Patienten/-innen an Ihren Einsatzorten.