Zulassungsvoraussetzung zum PJ ist der bestandene 2. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung.
Das Praktische Jahr ist Teil Ihrer studentischen Ausbildung und somit des Medizinstudiums. Beachten Sie, dass Sie zu jedem Zeitpunkt des PJs inklusive der M3-Prüfung immatrikuliert sein müssen.
Empfehlenswert ist es, sich rechtzeitig, spätestens zu Beginn des 5. Studienjahrs, mit den Vorbereitungen für das PJ zu beschäftigen. Hier und an anderer Stelle können Sie sich über die möglichen Wahlfächer informieren und überlegen, an welcher/-n Institution/-en Sie ihr Praktisches Jahr verbringen wollen.
Vor allem, wenn Auslandsaufenthalte gewünscht sind, ist häufig eine längerfristige Planung (1-2 Jahre im Voraus) notwendig. Hilfreiche Informationen zur Planung eines Ausbildungsabschnittes des PJs im Ausland haben wir unter "PJ im Ausland" für Sie zusammengestellt.
Alle weiteren Informationen, die Sie im Vorfeld des PJs brauchen, finden Sie in den Abschnitten "Anmeldung" und "Ihr Status im PJ".