Rahmenbedingungen

Das Praktische Jahr (PJ) ist der letzte Abschnitt des Medizinstudiums (sechstes Studienjahr). Ziel des PJ ist die Ausbildung am Patienten. Die Zeit, die Studierende während ihres PJ am Krankenbett verbringen, ist mit 1650 Stunden ungefähr das vierfache der praktischen Ausbildungszeit während des klinischen Studiums (476 Stunden).

Die Ärztliche Approbationsordnung (ÄApprO) legt in §3 die bundesweit gültigen Rahmenbedingungen für das Praktische Jahr fest.

Hier ist beispielsweise geregelt, dass

  • das Praktische Jahr nach Bestehen des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung stattfindet,
  • jeweils in der zweiten Hälfte der Monate Mai und November beginnt und
  • die Ausbildung sich in Ausbildungsabschnitte von je 16 Wochen (= Tertiale) gliedert.

Diese Ausbildungabschnitte müssen laut ÄApprO in den folgenden Fachbereichen absolviert werden:

  1. Innere Medizin,
  2. Chirurgie und
  3. Allgemeinmedizin oder in einem der übrigen, nicht in den Nummern 1 und 2 genannten, klinisch-praktischen Fachgebiete (Wahlfach).

An der Medizinischen Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg besteht ein Modellstudiengang - MaReCuM - nach §41 ÄApprO. Dort ist das PJ in vier zwölfwöchige Quartale unterteilt (Innere Medizin, Chirurgie, Ambulante Medizin und ein Wahlfach). Dies ermöglicht einen zusätzlichen Ausbildungsabschnitt in der ambulanten Medizin.

Zur wöchentlichen Ausbildungszeit schreibt die Approbationsordnung in §3, Absatz 4 vor, dass PJ-Studierende

  • ganztägig
  • an allen Wochenarbeitstagen (Mo-Fr) anwesend sind.

Das bedeutet bei einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 8 Stunden pro Tag eine Wochenarbeitszeit von insgesamt 40 Stunden. Der verpflichtende PJ-Unterricht ist in dieser Zeit inbegriffen.

Zeiten zum Selbststudium sind in der jetzigen Approbationsordnung nicht vorgesehen, da diese die Ausbildung am Patienten deutlich reduzieren würden.

Eine Ableistung des PJs in Teilzeit (50-75%) ist möglich, sofern die Ausbildungskliniken entsprechende Teilzeitausbildungsplätze zur Verfügung stellen. Die Genehmigung der Teilzeitausbildung erfolgt durch die Fakultät. Die Gesamtdauer des PJs verlängert sich entsprechend. Auf der Seite des Medizinischen Fakultätentags finden Sie die aktuellen PJ-Zeiten auch für das PJ in Teilzeit.

Das Staatsexamen M3 findet nach Abschluss des PJ in einer zweitägigen mündlich-praktischen Prüfung in den Monaten Mai/Juni bzw. November/Dezember statt.

Hinweis: Die Studierenden müssen durchgängig während des PJ, einschließlich der M3-Prüfung, immatrikuliert sein. Nur dann ist eine Anerkennung der Ausbildungszeiten durch das Landesprüfungsamt möglich.