Tertial-/Quartalbescheinigung

Für den Nachweis Ihres PJs benötigen Sie für jeden Ausbildungsabschnitt eine sogenannte Tertial-/Quartalbescheinigung („Bescheinigung über die praktische Ausbildung in der Krankenanstalt - ÄAppO“).

Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um die Tertial-/Quartalsbescheinigung zu bekommen, ist an den Standorten unterschiedlich geregelt und kann den jeweiligen Infoboxen entnommen werden.

Sollten Sie einen oder mehrere Abschnitte im Ausland absolvieren, so denken Sie bitte daran, sich direkt im Anschluss an den Auslandsaufenthalt die Äquivalenzbescheinigung(en) im Studiendekanat ausstellen zu lassen.

Achtung!
Dies gilt nicht für Aufenthalte in der Schweiz. Hier wird die Äquivalenz direkt vor Ort von der zuständigen Universität erstellt.