Pro Tertial können höchstens 20 Fehltage insgesamt genommen werden, pro Quartal höchstens 10 Fehltage - dies gilt es vor allem am Ende des PJs bei der Lernplanung für das M3 zu beachten. Bei gesplitteten Tertialen/Quartalen sind keine Fehlzeiten möglich.
Geplante Fehlzeiten während des PJs sollten im Vorfeld mit den zuständigen Kliniken abgestimmt und ggf. an Ihrem Standort auch an weitere zuständige Stellen gemeldet werden. Nicht gemeldete Fehlzeiten gelten als ungenehmigte Unterbrechung des Praktisches Jahres und gefährden die Fortsetzung ihres PJs. Die standortspezifischen Besonderheiten finden Sie unten auf der Seite.
Bei Fehlzeiten, die vier Wochen (bei Tertialen) oder zwei Wochen (bei Quartalen) überschreiten, muss beim LPA in Absprache mit der/m PJ-Verantwortlichen und dem Studiendekanat schriftlich eine Unterbrechung des PJs beantragt werden. Die bis dahin geleisteten PJ-Zeiten bleiben bestehen, wenn das PJ vor Ablauf von zwei Jahren fortgesetzt wird.
Wichtig!
Als PJ-Studierende unterliegen Sie nicht dem Arbeitsrecht. Das bedeutet, dass es keinen Rechtsanspruch auf Pausen, Überstunden und Urlaub gibt. Teilen Sie sich Ihre Fehlzeiten gut ein: Falls Sie während des PJs bereits 30 Tage Fehlzeit genommen haben und anschließend krank werden, müssen Sie ggf. Abschnitte des PJs oder das ganze PJ wiederholen!