Arbeits- und Fehlzeiten während des PJs

Hier finden Sie Informationen zu Ausbildungszeit, Teilzeit und Fehlzeiten im PJ.

Während des Praktischen Jahres sind Sie Student/-in in einem "Pflichtpraktikum".
Ihr  "Status" als Auszubildende/-r hat zur Folge, dass Sie nicht dem Arbeitsrecht oder dem Arbeitszeitgesetz unterliegen. Dies bedeutet für Sie beispielsweise, dass es

  • keine rechtlich vorgeschriebenen Pausen,
  • maximale Tagesarbeitszeiten und
  • keinen Urlaubsanspruch gibt.