-
Standortwahl
-
- Startseite
- Vor dem PJ
- Im PJ
- Nach dem PJ
- PJ für Lehrende
- Suche
Das Meiste aus dem PJ mitnehmen
Gut organisiert und informiert im PJ
Hier finden Sie Informationen zu Ausbildungszeit, Teilzeit und Fehlzeiten im PJ.
Während des Praktischen Jahres sind Sie Student/-in in einem "Pflichtpraktikum".
Ihr "Status" als Auszubildende/-r hat zur Folge, dass Sie nicht dem Arbeitsrecht oder dem Arbeitszeitgesetz unterliegen. Dies bedeutet für Sie beispielsweise, dass es
Die Approbationsordnung schreibt in §3, Absatz 4 vor, dass PJ-Studierende
Das bedeutet bei einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 8 Stunden pro Tag eine Wochenarbeitszeit von insgesamt 40 Stunden.
Nacht- oder Wochenenddienste sind bisher nicht vorgegeben, stellen aber häufig eine sehr lehrreiche Erfahrung dar und sind somit zu empfehlen. Teilweise regeln die PJ-Studienordnungen der Fakultäten Genaueres zur Arbeitszeit.
Zeiten zum Selbststudium sind in der jetzigen Approbationsordnung nicht vorgesehen.
Eine Ableistung des PJs in Teilzeit (50-75%) ist möglich, sofern die Ausbildungskliniken entsprechende Teilzeitausbildungsplätze zur Verfügung stellen. Die Genehmigung der Teilzeitausbildung erfolgt durch die Fakultät. Die Gesamtdauer des PJs verlängert sich entsprechend. Auf der Seite des Medizinischen Fakultätentags finden Sie die aktuellen PJ-Zeiten auch für das PJ in Teilzeit.
Für das gesamte PJ stehen Ihnen 30 Fehltage zur Verfügung. Diese können Sie als Krankheitstage, zum Besuch von Kongressen, als Studientage sowie zusätzliche Zeit zur Prüfungsvorbereitung oder als Ausgleich für abweichende Zeiten bei Auslandsaufenthalten nutzen. Attestierte Krankheitstage sind ebenfalls Fehltage!
Pro Tertial können höchstens 20 Fehltage insgesamt genommen werden, pro Quartal höchstens 10 Fehltage - dies gilt es vor allem am Ende des PJs bei der Lernplanung für das M3 zu beachten. Bei gesplitteten Tertialen/Quartalen sind keine Fehlzeiten möglich.
Geplante Fehlzeiten während des PJs sollten im Vorfeld mit den zuständigen Kliniken abgestimmt und ggf. an Ihrem Standort auch an weitere zuständige Stellen gemeldet werden. Nicht gemeldete Fehlzeiten gelten als ungenehmigte Unterbrechung des Praktisches Jahres und gefährden die Fortsetzung ihres PJs. Die standortspezifischen Besonderheiten finden Sie unten auf der Seite.
Bei Fehlzeiten, die vier Wochen (bei Tertialen) oder zwei Wochen (bei Quartalen) überschreiten, muss beim LPA in Absprache mit der/m PJ-Verantwortlichen und dem Studiendekanat schriftlich eine Unterbrechung des PJs beantragt werden. Die bis dahin geleisteten PJ-Zeiten bleiben bestehen, wenn das PJ vor Ablauf von zwei Jahren fortgesetzt wird.
Wichtig!
Als PJ-Studierende unterliegen Sie nicht dem Arbeitsrecht. Das bedeutet, dass es keinen Rechtsanspruch auf Pausen, Überstunden und Urlaub gibt. Teilen Sie sich Ihre Fehlzeiten gut ein: Falls Sie während des PJs bereits 30 Tage Fehlzeit genommen haben und anschließend krank werden, müssen Sie ggf. Abschnitte des PJs oder das ganze PJ wiederholen!