Die Ärztliche Approbationsordnung (ÄApprO), insbesondere §3, legt die bundesweit gültigen Rahmenbedingungen für das Praktische Jahr fest.
§3 der Approbationsordnung regelt beispielsweise, dass die Ausbildung im Praktischen Jahr
- nach Bestehen des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung stattfindet,
- jeweils in der zweiten Hälfte der Monate Mai und November beginnt
- 48 Wochen umfasst und
- sich in Ausbildungsabschnitte von je 16 Wochen (=Tertiale) gliedert.
Diese Ausbildungabschnitte müssen laut ÄApprO in den folgenden Fachbereichen absolviert werden:
- Innere Medizin,
- Chirurgie und
- Allgemeinmedizin oder in einem der übrigen, nicht in den Nummern 1 und 2 genannten, klinisch-praktischen Fachgebiete (Wahlfach).
An der Medizinischen Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg besteht ein Modellstudiengang - MaReCuM - nach §41 ÄApprO. Dort ist das PJ in vier zwölfwöchige Quartale unterteilt (Innere Medizin, Chirurgie, Ambulante Medizin und ein Wahlfach). Dies ermöglicht einen zusätzlichen Ausbildungsabschnitt in der ambulanten Medizin.