Das PJ in der Ärztlichen Approbationsordnung

Die Ärztliche Approbationsordnung (ÄApprO), insbesondere §3, legt die bundesweit gültigen Rahmenbedingungen für das Praktische Jahr fest.

§3 der Approbationsordnung regelt beispielsweise, dass die Ausbildung im Praktischen Jahr

  • nach Bestehen des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung stattfindet,
  • jeweils in der zweiten Hälfte der Monate Mai und November beginnt
  • 48 Wochen umfasst und
  • sich in Ausbildungsabschnitte von je 16 Wochen (=Tertiale) gliedert.

Diese Ausbildungabschnitte müssen laut ÄApprO in den folgenden Fachbereichen absolviert werden:

  1. Innere Medizin,
  2. Chirurgie und
  3. Allgemeinmedizin oder in einem der übrigen, nicht in den Nummern 1 und 2 genannten, klinisch-praktischen Fachgebiete (Wahlfach).

An der Medizinischen Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg besteht ein Modellstudiengang - MaReCuM - nach §41 ÄApprO. Dort ist das PJ in vier zwölfwöchige Quartale unterteilt (Innere Medizin, Chirurgie, Ambulante Medizin und ein Wahlfach). Dies ermöglicht einen zusätzlichen Ausbildungsabschnitt in der ambulanten Medizin.

Termine und Fristen

Hier finden Sie die bundeseinheitlichen Termine und Fristen für Tertial-/Quartalzeiten und die M3-Prüfung.