-
Standortwahl
-
- Startseite
- Vor dem PJ
- Im PJ
- Nach dem PJ
- PJ für Lehrende
- Suche
Alles Wichtige zum PJ
...aber wo gehe ich am besten hin?
Die Ärztliche Approbationsordnung (ÄApprO), insbesondere §3, legt die bundesweit gültigen Rahmenbedingungen für das Praktische Jahr fest.
§3 der Approbationsordnung regelt beispielsweise, dass die Ausbildung im Praktischen Jahr
Diese Ausbildungabschnitte müssen laut ÄApprO in den folgenden Fachbereichen absolviert werden:
An der Medizinischen Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg besteht ein Modellstudiengang - MaReCuM - nach §41 ÄApprO. Dort ist das PJ in vier zwölfwöchige Quartale unterteilt (Innere Medizin, Chirurgie, Ambulante Medizin und ein Wahlfach). Dies ermöglicht einen zusätzlichen Ausbildungsabschnitt in der ambulanten Medizin.
Hier finden Sie die bundeseinheitlichen Termine und Fristen für Tertial-/Quartalzeiten und die M3-Prüfung.