Versicherungen

Wir können Ihnen hier nur einen allgemeinen Überblick über das Thema geben. Bitte informieren Sie sich für Ihren speziellen Einzelfall zunächst bei den Verbraucherzentralen und dann bei den Versicherungsträgern.

Haftpflichtversicherung

Man unterscheidet hier zwischen der privaten Haftpflicht-versicherung und der Berufshaftpflichtversicherung. Erstere sollte jeder unbedingt abschließen. Sie deckt Schäden ab, die Sie - nicht während der Berufsausübung - bei Anderen verursachen. Wenn es dabei zu Personenschäden kommt, können die Beträge schnell sehr hoch werden. Bis zum 25. Lebensjahr sind Sie meist noch über Ihre Eltern mitversichert. Anschließend sollten Sie sich hier um eine eigene Versicherung kümmern.

Die Berufshaftpflicht oder Diensthaftpflicht deckt Schäden ab, die bei der Ausübung eines Berufes entstehen. Im Praktischen Jahr sind Sie über das Krankenhaus, in dem Sie Ihr PJ ableisten, versichert. Sofern Sie nicht grob fahrlässig oder ohne ärztlichen Auftrag handeln, haftet der Sie betreuende Arzt bzw. das Krankenhaus für Sie. Wenn Sie Auslandsaufenthalte planen, kann die ausländische Universität fordern, dass Sie für diese Zeit eine Haftpflichtversicherung abschließen.
Auf Ärzte spezialisierte Versicherungsunternehmen bieten PJ-Studierenden zu diesem Zweck günstige Versicherungen an. Bei manchen ärztlichen Berufsverbänden wie dem Marburger Bund oder dem Hartmannbund ist eine Haftpflichtversicherung für studierende Mitglieder kostenlos erhältlich.

Unfallversicherung

Da das Praktische Jahr ein Pflichtpraktikum während des Studiums ist, ist man als PJ-Studierender weiter über die jeweiligen Universitäten bzw. Ausbildungskrankenhäuser in der gesetzlichen Unfallversicherung mitversichert. Der Abschluss einer extra Versicherung für das Praktische Jahr ist also nicht nötig. Diese gesetzliche Unfallversicherung deckt jedoch nur Unfälle und Berufskrankheiten rund um das Studium und das Praktikum, sowie auch Wege, die damit zusammenhängen, ab. Während ein Fahrradunfall auf dem Weg in das Lehrkrankenhaus versichert ist, besteht für einen Kletterunfall am Wochenende kein Verischerungsschutz. Hierfür bieten Versicherungsunternehmen private Unfallversicherungen an. Dabei unterscheiden sich die Leistungen im Versicherungsfall erheblich und eine genaue Prüfung und ein Vergleich von Versicherungsangeboten ist ratsam.

Da die gesetzliche (berufliche) Unfallversicherung im Ausland nicht greift, müssen Sie sich hier auch für den Bereich der Arbeit und Arbeitswege selbst versichern, wenn Sie einen Versicherungsschutz wünschen.

Kranken- und Pflegeversicherung

Als Student/-in sind Sie versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), wenn Sie sich nicht freiwillig privat versichert haben. Da Sie während des Praktischen Jahres weiter Student/-in sind (siehe "Status im PJ"), ändert sich an Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung prinzipiell nichts. Wenn Ihre Einkünfte einschließlich der Aufwandsentschädigung 450,- €/Monat übersteigen, werden Sie sozialversicherungspflichtig. Die Krankenkasse kann daher von Ihnen Nachweise über Ihre Aufwandsentschädigung sowie weitere Einkünfte verlangen. Bis zum 25. Lebensjahr können Sie über die Familie mitversichert sein und auch nach dieser Zeit (bis zum Ende des 14. Fachsemesters und/oder der Vollendung des 30. Lebensjahres) sind Sie zu einem Studierendentarif pflichtversichert in der GKV. Falls diese Pflichtversicherung für Sie nicht mehr greift, sollten Sie sich anschließend unbedingt freiwillig weiter versichern.

Versicherung im Ausland

Vor Antritt eines Ausbildungsabschnitts im Ausland sollten Sie sich gut über notwendige und sinnvolle Versicherungen informieren. Teilweise spielt es eine Rolle, ob Sie einen Einsatz im EU-Ausland oder in Nicht-EU-Staaten planen.

  • So sollten Sie bei einem Auslandsaufenthalt eine (Berufs-)Haftpflicht- und Unfallversicherung abschließen.
  • Zudem sollten Sie unbedingt eine Auslandskrankenversicherung abschließen (insbesondere im nicht-europäischen Ausland). Dabei reichen die gängigen Reisekrankenversicherungen in der Regel nicht aus, da diese nur für kurze Auslandsaufenthalte gelten. Auch hier gibt es spezielle vergünstigte Tarife für das Praktische Jahr.

Hinweis:
Sie sind als angehende Ärztin/angehender Arzt eine willkommene Zielgruppe für (Versicherungs-) Makler/-innen aller Art. Seien Sie sich dessen bewusst und entscheiden Sie individuell, welche (weiteren) Versicherungen Sie abschließen möchten.