Mitgliedschaft im Versorgungswerk

Der Arztberuf zählt zu den freien Berufen und ist in Kammern organisiert (siehe Meldung Ärztekammer). Die Versorgung der Kammermitglieder im Alter erfolgt über eigene, berufsspezifische Versorgungswerke. In Baden-Württemberg handelt es sich hierbei um die "Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte". Die ärztlichen Versorgungswerke bilden somit für Ärzte/Ärztinnen das Pendant zur gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), über welche die meisten anderen Berufsgruppen versichert sind. Neben der Versorgung im Alter übernehmen die Versorgungswerke auch die Versorgung ihrer Mitglieder und deren Hinterbliebenen im Falle einer Berufsunfähigkeit und des Todes.

Das Versorgungswerk als Altersversorgung für Kammerberufe funktioniert anders als das System der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV).

Versorgungswerke basieren größtenteils auf dem System der Rücklagenbildung und finanzieren sich nach dem Kapitaldeckungsgrundsatz, d.h. eingezahlte Beiträge werden festverzinslich angelegt. Die Versorgungswerke sind eigenfinanziert und erhalten keine Staatszuschüsse.
Die GRV basiert demgegenüber auf dem Umlageverfahren. Die eingenommenen Beträge werden unmittelbar als Rentenleistungen wieder ausgegeben, d.h. die Beiträge der heute Einzahlenden bezahlen die Rente der heutigen Rentner/-innen. Die Rentenversicherung wird durch den Bund bezuschusst.

 

 

Unbedingt zu beachten!

Sobald Sie als Arzt/Ärztin tätig werden, müssen Sie sich direkt bei Ihrem Versorgungswerk anmelden. Eine Meldung muss zwingend auch bei jedem Stellenwechsel erfolgen!

Da Ihre Altersabsicherung über das Versorgungswerk erfolgt, können Sie sich, um doppelte Rentenzahlungen zu vermeiden, von der GRV befreien lassen. Prüfen Sie in Ihrem Einzelfall, ob dies sinnvoll ist und kümmern Sie sich rechtzeitig darum.