Jede/-r appobierte/-r Ärztin/Arzt, die/der ärztlich tätig ist, muss Mitglied einer Landesärztekammer sein. Hierbei bestimmt der Arbeitsort, bei fehlender ärztlicher Tätigkeit der Wohnort, bei welcher Landesärztekammer man sich melden muss. Die Meldung muss unmittelbar nach Erteilung der Approbation und zu jedem Stellenwechsel erfolgen.
Es wird ein Kammerbeitrag, der einkommensabhängig gestaffelt ist, erhoben. (Kosten je nach Ärztekammer als Assistenzarzt 150-250 Euro/Jahr).
Die Anmeldung zur Landesärztekammer Baden-Württemberg bzw. zu einer der Bezirksärztekammern erfolgt über einen Online-Meldebogen. Weiterführende Informationen finden Sie hier. Als Mitglied in der Ärztekammer kann der „Arztausweis“ beantragt werden und zum Berufsstart müssen Sie sich beim entsprechenden Versorgungswerk anmelden.