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Die Entscheidung zum weiteren Berufsweg steht an.
Die Ärztekammern sind das Selbstverwaltungsorgan der Ärzte und Ärztinnen in Deutschland. Es gibt in den 16 Bundesländern 17 Landesärztekammern (LÄK) - Nordrhein-Westfalen ist geteilt in "Nordrhein" und "Westfalen-Lippe" - als Körperschaften des öffentlichen Rechtes und eine Bundesärztekammer (BÄK) als übergeordnete Arbeitsgemeinschaft der Landesärztekammern.
Die Bundesärztekammer erlässt die (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte. Außerdem erfüllen die Ärztekammern unter anderem folgende Aufgaben:
Die unterschiedlichen Ärztekammern stellen sich und die untergeordneten Bezirksärztekammern jeweils online vor, häufig mit einer „Berufseinsteiger“-Seite mit weiterführenden Informationen (Versicherungen, Förderungen, Altersvorsorge). Für die LÄK Baden-Württemberg finden Sie die Infos hier.
Jede/-r appobierte/-r Ärztin/Arzt, die/der ärztlich tätig ist, muss Mitglied einer Landesärztekammer sein. Hierbei bestimmt der Arbeitsort, bei fehlender ärztlicher Tätigkeit der Wohnort, bei welcher Landesärztekammer man sich melden muss. Die Meldung muss unmittelbar nach Erteilung der Approbation und zu jedem Stellenwechsel erfolgen.
Es wird ein Kammerbeitrag, der einkommensabhängig gestaffelt ist, erhoben. (Kosten je nach Ärztekammer als Assistenzarzt 150-250 Euro/Jahr).
Die Anmeldung zur Landesärztekammer Baden-Württemberg bzw. zu einer der Bezirksärztekammern erfolgt über einen Online-Meldebogen. Weiterführende Informationen finden Sie hier. Als Mitglied in der Ärztekammer kann der „Arztausweis“ beantragt werden und zum Berufsstart müssen Sie sich beim entsprechenden Versorgungswerk anmelden.
Der Arztausweis dient als Nachweis, dass der/die Inhaber/-in approbierte/-r Ärztin/Arzt und Mitglied einer Ärztekammer ist.
Er
Den elektronischen Arztausweis gibt es in Baden-Württemberg seit 2016. Er ermöglicht unter anderem das elektronische Signieren sowie das sichere Ver- und Entschlüsseln von medzinischen Dokumenten. Nähere Informationen hierzu bietet Ihnen diese Seite der Bundesärztekammer.