Bundes- und Landesärztekammern

Die Ärztekammern sind das Selbstverwaltungsorgan der Ärzte und Ärztinnen in Deutschland. Es gibt in den 16 Bundesländern 17 Landesärztekammern (LÄK) - Nordrhein-Westfalen ist geteilt in "Nordrhein" und "Westfalen-Lippe" - als Körperschaften des öffentlichen Rechtes und eine Bundesärztekammer (BÄK) als übergeordnete Arbeitsgemeinschaft der Landesärztekammern.

Die Bundesärztekammer erlässt die (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte. Außerdem erfüllen die Ärztekammern unter anderem folgende Aufgaben:

  • Regelungen zur Fort- und Weiterbildung einschließlich Abnahme der Facharztprüfung
  • Berufsaufsicht
  • Qualitätssicherung
  • berufspolitische Interessensvertretung ihrer Mitglieder

Die unterschiedlichen Ärztekammern stellen sich und die untergeordneten Bezirksärztekammern jeweils online vor, häufig mit einer „Berufseinsteiger“-Seite mit weiterführenden Informationen (Versicherungen, Förderungen, Altersvorsorge). Für die LÄK Baden-Württemberg finden Sie die Infos hier.