Haftpflicht

Eine Haftpflichtversicherung gehört zu den drei existenziellen Versicherungen (Haftpflicht-, Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherung), über deren Abschluss sich jede/-r zumindest Gedanken machen sollte, da Schadensfälle in diesen Bereichen die eigene Existenz bedrohen können. Die Haftpflichtversicherung sorgt dafür, dass man nicht selbst die Kosten dafür aufbringen muss, wenn man unabsichtlich einen Schaden verursacht hat, sondern dieser von der Versicherung beglichen wird.

Wie unterscheidet sich die Privathaftpflicht von der Berufshaftpflicht?

Die Privathaftpflicht springt ein, wenn man im Privatleben - also nicht bei ärztlichem Handeln - einen Schaden verursacht. Stößt man z. B. versehentlich eine Vase im Haus eines Freundes um oder verursacht als Fußgänger/-in oder Radfahrer/-in einen Unfall hat, so übernimmt die Privatpflicht den Schaden für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Die Berufshaftpflicht deckt die gleichen Ansprüche wie die Privathaftpflicht ab, nur muss der Schaden diesmal im Rahmen der - auch privaten- Berufsausübung entstanden sein. I.d.R. ist man für die Tätigkeit im Krankenhaus durch eine Berufshaftpflicht der Klinik abgesichert, denn Patienten/-innen schließen keinen Behandlungsvertrag direkt mit dem/der Arzt/Ärztin, sondern mit dem Krankenhaus ab. Wichtig ist jedoch, dass diese Berufshaftpflicht der Klinik „grobe Fahrlässigkeit“ nicht abdeckt und nur für die Arbeit im Krankenhaus gilt. Wer Freunden, Verwandten und Bekannten ärztliche Ratschläge gibt oder sie privat untersucht oder ihnen Medikamente verschreibt, kann ohne Berufshaftpflicht im Schadensfall mit seinem Privatvermögen haftbar gemacht werden. Auch wenn Sie bspw. in Ihrer Freizeit auf der Straße erste Hilfe leisten und Ihnen fehlerhaftes Vorgehen vorgeworfen wird, so würde hier die Berufshaftpflicht greifen.

Deswegen wird eine privat abgeschlossene Berufshaftpflicht häufig empfohlen. Ob man sie abschließt, muss jede/-r selbst entscheiden, man sollte aber auf jeden Fall einmal darüber nachgedacht haben.

Häufig gibt es Kombitarife für Privat- und Berufshaftpflichtversicherungen.

Brauche ich eine private Berufshaftpflicht?

Die meisten Berufsordnungen der Landesärztekammern beinhalten diesen Paragraphen:

„Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, sich hinreichend gegen Haftpflichtansprüche im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit zu versichern.“