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Gut organisiert und informiert im PJ
Die Ärztliche Approbationsordnung (ÄApprO), insbesondere §3, legt die bundesweit gültigen Rahmenbedingungen für das Praktische Jahr fest.
§3 der Approbationsordnung regelt beispielsweise, dass die Ausbildung im Praktischen Jahr
Diese Ausbildungabschnitte müssen laut ÄApprO in den folgenden Fachbereichen absolviert werden:
An der Medizinischen Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg besteht ein Modellstudiengang - MaReCuM - nach §41 ÄApprO. Dort ist das PJ in vier zwölfwöchige Quartale unterteilt (Innere Medizin, Chirurgie, Ambulante Medizin und ein Wahlfach). Dies ermöglicht einen zusätzlichen Ausbildungsabschnitt in der ambulanten Medizin.
Hier finden Sie die bundeseinheitlichen Termine und Fristen für Tertial-/Quartalzeiten und die M3-Prüfung.
Häufig werden Sie von den Ausbildungsorten schon im Vorfeld kontaktiert und erhalten alle organisatorischen Informationen. Falls das nicht der Fall ist, ist Ihre Eigeninitiative gefragt. Folgendes sollten Sie im Vorfeld des nächsten Ausbildungsabschnitts mit dem/-r Ansprechpartner/in für das PJ klären:
Welche Angaben oder Unterlagen benötigt das Krankenhaus von Ihnen? Oft brauchen Krankenhäuser beispielsweise ein Bild, um Ihnen einen Mitarbeiterausweis zu erstellen oder einen ausgefüllten Personalbogen, um Ihnen eine Aufwandsentschädigung zu zahlen oder einen Zugang zum elektronischen Patientensystem einzurichten.
Erfragen Sie außerdem bei den Einrichtungen, wann, wo und bei wem Sie sich an ihrem ersten Tag melden sollen. Teilweise werden auch Einführungsveranstaltungen für die neuen Studierenden im Praktischen Jahr angeboten, die Sie über wichtige Regelungen an den Einrichtungen informieren.