Deklaration von Genf - "Genfer Gelöbnis"

Für das ärztliche Handeln und die damit verbundene ärztliche Ethik gibt es schon seit Jahrtausenden klare Vorstellungen. Der "Hippokratische Eid", der auf den griechischen Arzt Hippokrates (460 bis 370 v. Chr.) zurückgeht, ist dabei sicher einer der bekanntesten Verhaltenskodizes.

Basierend auf dem "hippokratischen Eid" wurde 1948 auf der 2. Generalversammlung des Weltärztebundes die sog. Deklaration von Genf verfasst. Sie sollte helfen, das erschütterte Vertrauen in die Ärzteschaft, das durch die Mitwirkung von Ärzten/-innen bei Gräueltaten unter der Nazi-Herrschaft und während des Zweiten Weltkrieges entstand, wiederherzustellen. In Deutschland ist das "Genfer Gelöbnis" der Berufsordnung der Ärzte/-innen vorangestellt.

Die letzte Überarbeitung wurde im Oktober 2017 in Chicago auf der 68. Generalversammlung des Weltärztebund (World Medical Association, WMA) verabschiedet und ist unten aufgeführt.

Die wichtigsten Änderungen waren darin:

  • Wahrung der Autonomie des/der Patienten/-in
  • Wissen zum Wohle der Patienten/-innen und der Gesundheitsversorgung teilen
  • Achtung der eigenen Gesundheit und des eigenen Wohlergehens

Das ärztliche Gelöbnis

Als Mitglied der ärztlichen Profession
gelobe ich feierlich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen.
Die Gesundheit und das Wohlergehen meiner Patientin oder meines Patienten werden mein oberstes Anliegen sein.
Ich werde die Autonomie und die Würde meiner Patientin oder meines Patienten respektieren.
Ich werde den höchsten Respekt vor menschlichem Leben wahren.
Ich werde nicht zulassen, dass Erwägungen von Alter, Krankheit oder Behinderung, Glaube, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, politischer Zugehörigkeit, Rasse, sexueller Orientierung, sozialer Stellung oder jeglicher anderer Faktoren zwischen meine Pflichten und meine Patientin oder meinen Patienten treten.
Ich werde die mir anvertrauten Geheimnisse auch über den Tod der Patientin oder des Patienten hinaus wahren.
Ich werde meinen Beruf nach bestem Wissen und Gewissen, mit Würde und im Einklang mit guter medizinischer Praxis ausüben.
Ich werde die Ehre und die edlen Traditionen des ärztlichen Berufes fördern.
Ich werde meinen Lehrerinnen und Lehrern, meinen Kolleginnen und Kollegen und meinen Schülerinnen und Schülern die ihnen gebührende Achtung und Dankbarkeit erweisen.
Ich werde mein medizinisches Wissen zum Wohle der Patientin oder des Patienten und zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung teilen.
Ich werde auf meine eigene Gesundheit, mein Wohlergehen und meine Fähigkeiten achten, um eine Behandlung auf höchstem Niveau leisten zu können.
Ich werde, selbst unter Bedrohung, mein medizinisches Wissen nicht zur Verletzung von Menschenrechten und bürgerlichen Freiheiten anwenden.
Ich gelobe dies feierlich, aus freien Stücken und bei meiner Ehre.

zitiert nach der 68. Generalversammlung des Weltärztebundes, Chicago, Vereinigte Staaten von Amerika, Oktober 2017