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Informationen rund um ein Ausbildungsabschnitt im Ausland
Im Praktischen Jahr haben Sie die Möglichkeit, einen Teil der Ausbildung im Ausland zu absolvieren. Auslandsaufenthalte können Ihnen eine ganz neue Perspektive eröffnen, lassen Sie interkulturelle Unterschiede im Umgang mit Krankheit erfahren, geben Ihnen einen Einblick in ein anderes Gesundheitssystem uvm. Denken Sie daran, dass diese Zeit keinesfalls ein längerer Urlaub ist, sondern wichtiger Bestandteil Ihrer Ausbildung zum/r Arzt/Ärztin. Dies sollte der zentrale Gesichtspunkt bei der Planung eines Auslandsaufenthalts sein. Deshalb gibt es auch einige Vorraussetzungen und Regelungen, die sichern sollen, dass eine gute und den Bedingungen im Inland gleichwertige Ausbildung auch im Ausland gewährleistet ist.
Achtung: Generell gilt, dass fakultätsinterne Sonderregelungen möglich sind. Lassen Sie sich deshalb rechtzeitig beraten!
Zur Planung eines möglichen Auslandsaufenthaltes sollten Sie das Merkblatt PJ im Medizinstudium genau durchlesen. Wenn Sie sich für einen Auslandsaufenthalt entscheiden, nehmen Sie Kontakt zum Studiendekanat bzw. Studierendensekretariat auf und lassen Sie sich ggf. beraten.
Es sind im Regelfall maximal zwei Auslandstertiale/-quartale möglich. Geben Sie geplante Auslandseinsätze bereits bei der Anmeldung zum PJ an, um Ihrer Heimatuniversität die Planung zu erleichtern. Sobald Sie eine verbindliche Zusage aus dem Ausland haben, sollten Sie das Studiendekanat bzw. Studierendensekretariat informieren.
Laden Sie sich rechtzeitig die für die Anerkennung des Auslandsaufenthaltes notwendigen Formulare (Certificate und Confirmation) am Ende des Merkblatts PJ herunter und klären Sie mit dem/-r Ansprechpartner/-in im Ausland, dass diese ausgestellt werden müssen. Direkt nach Ihrem Auslandsaufenthalt wird Ihnen anhand dieser Formulare im Studiendekanat bzw. Studierendensekretariat Ihrer Heimatuniversität eine Äquivalenzbescheinigung ausgestellt (Ausnahme Schweiz: Hier wird die Bescheinigung vor Ort ausgestellt), um den Ausbildungsabschnitt durch das LPA anerkennen zu lassen.
Für Kliniken im Ausland gelten bei der PJ-Ausbildung dieselben Bestimmungen aus der ÄAppO wie für inländische Kliniken, d.h. Krankenhäuser im Ausland müssen folgende Bedingungen erfüllen:
Mögliche Krankenhäuser im Ausland für BW-Studierende finden Sie auf der unten stehenden PJ-Länderliste BW. Weitere Krankenhäuser können bei entsprechender Eignung nach intensiver Vorprüfung und Absprache mit dem Studiendekanat genehmigt werden (außer in der Schweiz, hier sind keine individuellen Genehmigungen möglich).
Da im PJ die Ausbildung am Patienten im Vordergrund steht, sind ausreichende Sprachkenntnisse essentiell. Deshalb muss vor Antritt des Auslandaufenthaltes ein Sprachnachweis vorgelegt werden.
Für Länder, in denen die Amtssprache Englisch ist, ist kein Sprachnachweis vorzulegen.
Für Länder, in denen eine europäische Sprache Amtssprache ist, ist ein Sprachnachweis auf B2-Niveau vorzulegen
bei einem vollen Tertial/Quartal ist die Amtssprache auf B1-Niveau nachzuweisen.
bei einem gesplitteten Tertial/Quartal von nur acht Wochen und dem Nachweis, dass die Verkehrssprache im Krankenhaus Englisch ist, ist A2-Niveau der Amtssprache nachzuweisen.
Muttersprachler müssen einen Nachweis ihrer Sprachkenntnisse vorlegen.
Die angegebenen Sprachniveaus sind im Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) festgehalten und definieren das Niveau in der Anwendung einer Fremdsprache.
Auslandstertiale können grundsätzlich in zwei achtwöchige Abschnitte gesplittet werden. Dabei können Sie entweder je acht Wochen in unterschiedlichen ausländischen Kliniken verbringen oder nach einem Auslandsaufenthalt noch einmal acht Wochen an einem Krankenhaus der Heimatuniversität.
Bei Quartalen ist nur ein Splitting im Verhältnis acht Wochen an einer ausländischen Klinik und vier Wochen am Universitätsklinikum der Heimatuniversität möglich.
Achtung!
In dieser Zeit können keine Fehlzeiten genommen werden! Wenn dennoch Fehlzeiten während eines solchen Ausbildungabschnitts entstehen, müssen diese nachgearbeitet werden.
Informieren Sie sich rechtzeitig über den Schutz vor eventuellen Infektionskrankheiten in Ihrem Zielland und darüber, welche Impfungen hierfür empfohlen werden. Eine gute Anlaufstelle hierfür sind die Empfehlungen der Ständigen Impfkomission (STIKO) sowie die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.
Beachten Sie, dass eventuell für den Auslandsaufenthalt zusätzliche Versicherungen nötig sind (siehe Abschnitt Versicherungen).