PJ im Ausland

Im Praktischen Jahr haben Sie die Möglichkeit, einen Teil der Ausbildung im Ausland zu absolvieren. Auslandsaufenthalte können Ihnen eine ganz neue Perspektive eröffnen, lassen Sie interkulturelle Unterschiede im Umgang mit Krankheit erfahren, geben Ihnen einen Einblick in ein anderes Gesundheitssystem uvm. Denken Sie daran, dass diese Zeit keinesfalls ein längerer Urlaub ist, sondern wichtiger Bestandteil Ihrer Ausbildung zum/r Arzt/Ärztin. Dies sollte der zentrale Gesichtspunkt bei der Planung eines Auslandsaufenthalts sein. Deshalb gibt es auch einige Vorraussetzungen und Regelungen, die sichern sollen, dass eine gute und den Bedingungen im Inland gleichwertige Ausbildung auch im Ausland gewährleistet ist.

Achtung: Generell gilt, dass fakultätsinterne Sonderregelungen möglich sind. Lassen Sie sich deshalb rechtzeitig beraten!

 

Sorgfältige Planung ist alles!

Zur Planung eines möglichen Auslandsaufenthaltes sollten Sie das Merkblatt PJ im Medizinstudium genau durchlesen. Wenn Sie sich für einen Auslandsaufenthalt entscheiden, nehmen Sie Kontakt zum Studiendekanat bzw. Studierendensekretariat auf und lassen Sie sich ggf. beraten.

Es sind im Regelfall maximal zwei Auslandstertiale/-quartale möglich. Geben Sie geplante Auslandseinsätze bereits bei der Anmeldung zum PJ an, um Ihrer Heimatuniversität die Planung zu erleichtern. Sobald Sie eine verbindliche Zusage aus dem Ausland haben, sollten Sie das Studiendekanat bzw. Studierendensekretariat informieren.

Laden Sie sich rechtzeitig die für die Anerkennung des Auslandsaufenthaltes notwendigen Formulare (Certificate und Confirmation) am Ende des Merkblatts PJ herunter und klären Sie mit dem/-r Ansprechpartner/-in im Ausland, dass diese ausgestellt werden müssen. Direkt nach Ihrem Auslandsaufenthalt wird Ihnen anhand dieser Formulare im Studiendekanat bzw. Studierendensekretariat Ihrer Heimatuniversität eine Äquivalenzbescheinigung ausgestellt (Ausnahme Schweiz: Hier wird die Bescheinigung vor Ort ausgestellt), um den Ausbildungsabschnitt durch das LPA anerkennen zu lassen.

Länderliste

Für Kliniken im Ausland gelten bei der PJ-Ausbildung dieselben Bestimmungen aus der ÄAppO wie für inländische Kliniken, d.h. Krankenhäuser im Ausland müssen folgende Bedingungen erfüllen:

  • Lehrkrankenhaus einer Universität (letztere gelistet im World Directory of Medical Schools)
  • ausreichende Anzahl an Ärzten für Krankenversorgung und Ausbildung
  • in Innere Medizin und Chirurgie mind. 60 unterrichtsgeeignete Behandlungsplätze
  • leistungsfähige Röntgenabteilung, leistungsfähiges medizinisches Laboratorium, medizinische Bibliothek, Sektionsraum und ausreichende Räumlichkeiten für Aufenthalt und Unterrichtung der Studierenden
     

Mögliche Krankenhäuser im Ausland für BW-Studierende finden Sie auf der unten stehenden PJ-Länderliste BW. Weitere Krankenhäuser können bei entsprechender Eignung nach intensiver Vorprüfung und Absprache mit dem Studiendekanat genehmigt werden (außer in der Schweiz, hier sind keine individuellen Genehmigungen möglich).