Struktur und Regelungen

Verantwortlichkeiten für PJ-Studierende

In den Universitätskliniken und Lehrkrankenhäusern übernimmt einer der Chefärzte/-ärztinnen die Aufgabe des/der PJ-Beauftragten. Er/Sie steht in engem Kontakt zur medizinischen Fakultät und verantwortet die Umsetzung der formalen Rahmenbedingungen und einer qualitativ hochwertigen PJ-Ausbildung.
In jeder Klinik oder Abteilung ist einer/-e der Oberärzte/-ärztinnen für die PJ-Studierenden insgesamt zuständig. Dies ist der/die PJ-Verantwortliche. Er/Sie erhält zentral vom Studiendekanat die PJ-Einteilung, ist für die weitere Organisation innerhalb der Klinik/Abteilung verantwortlich und ist der/die zentrale Ansprechperson für sowohl Studierende als auch ausbildende Ärzte/Ärztinnen.
PJ-betreuende Ärzte/Ärztinnen sind meist Fach- oder fortgeschrittene Assistenzärzte/-ärztinnen, die sich um die konkrete Ausbildung vor Ort übernehmen und die PJ-Studierenden mit dem klinischen Alltag vertraut machen.

 

 

Anzahl der Studierenden

In der ÄAppO ist festgelegt, dass, um „...eine ordnungsgemäße Ausbildung zu sichern, […] die Zahl der Studierenden zu der Zahl der zur Verfügung stehenden Krankenbetten mit unterrichtsgeeigneten Patienten in einem angemessenen Verhältnis stehen [soll]“ (ÄAppO § 3, Abs. 4). 

Eine Eins-zu-Eins-Zuordnung, d.h. ein Team aus einem Arzt oder einer Ärztin und einem PJ-Studierenden pro Station ist unter Ausbildungsgesichtspunkten höchst erstrebenswert. Diese Zuordnung liegt im Verantwortungsbereich der Klinik bzw. Abteilung.

Arbeitsplatzausstattung

Damit PJ-Studierende gut in diesen Ausbildungsabschnitt starten können, sollten zu Ausbildungsbeginn alle nötigen Utensilien (z.B. Logbuch, Zugangscodes, Schlüssel, Piepser etc.) und Informationen (z.B. Telefonnummern wichtiger Ansprechpartner, Einweisung in Geräte, Formalien für das Mittagessen) bereitgestellt werden.