Anvertraubare Professionelle Tätigkeiten

Bei Anvertraubaren Professionellen Tätigkeiten (ATP) handelt es sich laut Olle ten Cate um "Ausschnitte bzw. Arbeitspakete authentischer ärztlicher Tätigkeiten, die der Beobachtung zugänglich sind und PJ-Studierenden schrittweise anvertraut werden können".

Die von der MFT-Arbeitsgruppe erarbeiteten APTs für Innere Medizin, Chirurgie und Allgemeinmedizin definieren die ärztlichen Tätigkeiten, die am ersten Arbeitstag durch eine/n Berufsanfänger/in beherrscht werden sollten. Sie beschreiben also das sogenannte Absolventenprofil.

Die APT sind immer nach demselben Muster aufgebaut: Sie enthalten eine kurze Beschreibung der APT mit den geforderten Supervisionsstufen und das für die erfolgreiche Ausführung vorausgesetzte medizinische Wissen sowie die erforderlichen klinischen Fähigkeiten. Das Konzept erfordert, dass die PJ-Studierenden bei ihrem Tun von Ihnen beobachtet werden (strukturierte Beobachtung), Feedback erhalten und in Ausbildungsgesprächen der Lernfortschritt besprochen wird.

Die Supervisionsstufen regulieren das schrittweise Anvertrauen der Verantwortung und reichen von Stufe 1 (Beobachtung der Tätigkeit) über Stufe 2 (Ausführung der Tätigkeit unter direkter Supervision) bis hin zur Stufe 3 (Ausführung der Tätigkeit unter Abwesenheit, jedoch Abrufbereitschaft des/-r verantwortlichen Arztes/Ärztin).

Schrittweise Übertragung von Aufgaben

Zunächst können Sie die PJ-Studierenden mit einzelnen Aufgaben betrauen. In der Folge können Sie dann Aufgabenpakete übertragen, die Teilbereiche ärztlicher Tätigkeiten umfassen (siehe APT-Konzept).

 

Stufen der Supervision im Prozess des Anvertrauens:

1)  PJ-Studierende beobachten Sie, wenden aber selbst noch keine  APT an Patienten/-innen an. (Dies sollte im PJ nur selten und kurzfristig vorkommen.)

2)  PJ-Studierende dürfen APT unter direkter Supervision von Ihnen (im Raum) 

     a) gemeinsam mit Ihnen ausführen.

     b) unter Beobachtung von Ihnen ausführen. 

3)  PJ-Studierende dürfen APT unter indirekter Supervision (auf Abruf) von Ihnen 

     a) eigenständig ausführen, Sie prüfen umfassend nach.

     b) eigenständig ausführen und Wichtiges wird von Ihnen nachgeprüft.

     c) eigenständig ausführen und Wichtiges wird mit Ihnen durchgesprochen und ggf. punktuell nachgeprüft.

 

Patientenbetreuung

Abhängig von Ihrer Einschätzung der jeweiligen Fähigkeiten der PJ-Studierenden haben Sie die Möglichkeit, den PJ-Studierenden nach ca. einem Drittel des Ausbildungsabschnitts Verantwortung für eine/n Patienten/-in unter Aufsicht zu übertragen. Nach ca. zwei Dritteln können Sie ihm ein ganzes Zimmer übergeben. Aufnahme, Vorstellung bei Besprechungsrunden und Visiten übernehmen ab diesem Zeitpunkt die PJ-Studierenden, während Sie im Hintergrund beobachten. Die PJ-Studierenden planen darüber hinaus - in enger Absprache mit Ihnen - Diagnostik und Therapie, ordnen Konsile an, schreiben Berichte vor und organisieren die Entlassung.

Ihre Aufgabe ist dabei die Beaufsichtigung der PJ-Studierenden, das Eingreifen in für den/die Patienten/-in gefährlichen Situationen und die Unterstützung der PJ-Studierenden als „Lernbegleiter/-in".

 

Zeitpunkt der Übergabe von Aufgaben

Wichtig: Auch in diesem Ausbildungsstadium liegt die Verantwortung für den/die Patienten/-in bei dem/der behandelnden Arzt/Ärztin.

Geben Sie keine generellen Anweisungen, sondern entscheiden Sie von Fall zu Fall, welche Aufgaben Sie wann übertragen können.

Die Art und das Ausmaß der Aufgaben sowie den Zeitpunkt der Übertragung von Aufgaben bestimmen Sie, als PJ-Betreuer/-in und nicht die PJ-Studierenden!

 

 

Bildquelle: Nicolas Krapp