Für die Beantragung der Approbation in Baden-Württemberg benötigen Sie die folgenden Dokumente:
- Den eigentlichen „Antrag auf Erteilung der Approbation nach bestandener Abschlussprüfung“ sowie die darin aufgeführten weiteren Unterlagen, wie bspw. (Stand 02/20):
- das Zeugnis des 3. Staatsexamens (M3). Falls Sie das M3 in Baden-Württemberg absolviert haben, liegt dieses dem LPA bereits vor und muss nicht erneut eingesandt werden,
- eine beglaubigte Kopie von Personalausweis oder Reisepass und, falls nicht im Rahmen der ärztlichen Prüfung schon beim Regierungspräsidium abgegeben, eine Geburtsurkunde (Original oder beglaubigte Kopie),
- einen kurzen tabellarischen Lebenslauf,
- ein polizeiliches Führungszeugnis der "Belegart OB", das Sie auf der Meldestelle (Einwohnermeldeamt, Bürgerbüro oder ähnliches) der Gemeinde Ihres Wohnsitzes beantragen können.
Falls Sie nach der Volljährigkeit länger als ein Jahr im Ausland waren, benötigen Sie aus diesem Staat ebenfalls ein Führungszeugnis. - eine formlose Erklärung, dass "gegen Sie kein gerichtliches Strafverfahren oder staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren anhängig war oder ist",
- eine ärztliche Bescheinigung, die bestätigt, dass Sie "nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des ärztlichen Berufs ungeeignet“ sind.
Die Approbation kommt meist einige Wochen später per Post. Damit verbunden ist eine Gebühr, die per Überweisung zu zahlen ist (aktuell 250 Euro, Stand 07.03.2019).
Tipp: Sie können den Antrag auf Approbation auch schon vier Wochen vor Ihrem mündlichen Prüfungstermin einreichen, um möglichst zeitnah Ihre Zulassung zu erhalten.