Schwangerschaft im Praktischen Jahr

Für schwangere oder stillende Medizinstudentinnen im PJ kommt das Mutterschutzgesetz zur Anwendung. Vordringlichstes Ziel ist, dass weder Sie noch Ihr (ungeborenes) Kind durch die Tätigkeit im PJ Schaden erleiden. Der Schutz orientiert sich dabei an den Regelungen für schwangere Ärztinnen, für die der betriebsärztliche Dienst meist bereits eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen hat. Außerdem ist es unser Anliegen, dass Sie Ihre Rechte während der Schwangerschaft und Stillzeit kennen und somit keine Nachteile bei der Absolvierung Ihres PJs haben.
Auf dieser Seite und in der angehängten Broschüre haben wir zusammengestellt, wie Sie Schwangerschaft und Stillzeit mit dem PJ vereinbaren können.

Wichtig!
Der Mutterschutz kann nur Anwendung finden, wenn Ihre Schwangerschaft bzw. die Information, dass Sie stillen, dem Studiendekanat und den ausbildenden Ärzten/-innen vor Ort bekannt ist. Wir empfehlen Ihnen, deshalb frühzeitig das Gespräch mit Ihrem Studiendekanat und Ihren PJ-Verantwortlichen zu suchen.

 

Was tun bei Schwangerschaft?

Sobald die Bestätigung Ihrer Schwangerschaft vorliegt, sollten Sie das Studiendekanat über Ihre Schwangerschaft sowie den voraussichtlichen Geburtstermin informieren und einen Gesprächstermin vereinbaren. Bei diesem Gespräch werden individuelle Lösungsmöglichkeiten mit Ihnen zusammen erarbeitet, zum Beispiel wie Sie das PJ fortsetzen können, ob Sie gegebenenfalls Ausbildungsabschnitte tauschen sollten oder wie Sie eine gewünschte Unterbrechung gestalten können. Bei einer Unterbrechung bleibt Ihre bisher abgeleistete PJ-Zeit für zwei Jahre erhalten.

Die gute Nachricht ist: In aller Regel lässt sich das PJ fortsetzen! Der Schutz für Sie und das Ungeborene orientiert sich dabei an den Regelungen für schwangere Ärztinnen. Inbesondere wird geprüft, inwieweit die vorgegebenen fächerspezifischen Ausbildungsziele des PJ während der Schwangerschaft und Stillzeit erreicht werden können. Im Falle eines anstehenden M3-Prüfungstermins während der Mutterschutzzeit können Sie die Prüfung auf eigenen Wunsch absolvieren. Sie können jedoch auch jederzeit wieder von der Prüfung zurücktreten, ohne einen Fehlversuch zu riskieren.

Fakten auf einen Blick

  • Arbeitszeiten: Sie haben das Recht, Ihre Arbeitszeit auf 8 (1/2) Stunden pro Tag zu beschränken und keine Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienste zu leisten. Auf Ihren ausdrücklichen Wunsch können Sie von diesen Regelungen keinen Gebrauch machen, wobei Sie diese Entscheidung auch jederzeit widerrufen können.
  • Ruhezeiten: Sie haben das Recht, jederzeit Ruhepausen einzulegen und Ihnen muss die Möglichkeit gegeben werden, sich zwischendurch hinzulegen.
  • Patientenkontakt: Sie dürfen weiterhin Patientenkontakt haben, Ärztinnen und Ärzte auf Visiten oder zu Besprechungen begleiten sowie körperliche Untersuchungen selbst durchführen und Arztbriefe schreiben.
  • Klinische Tätigkeiten: Zum Schutz für Sie und Ihr ungeborenes Kind sollten Sie auf einige Arbeitsinhalte im PJ verzichten. Meiden Sie infektiöse Patienten, übernehmen Sie keine invasiven Tätigkeiten wie Blutabnahmen oder Ähnliches.
  • Einsatzgebiete: Klinikspezifisch können Einschränkungen für Ihren Einsatz im PJ gegeben sein, beispielsweise ist der Einsatz in der Pädiatrie für CMV-negative Schwangere oder auf Infektionsstationen nicht möglich. Ihr Studiendekanat kann im Gespräch mit Ihnen nach möglichen Alternativen suchen.