Anmeldung

Für Studierende an den Medizinischen Fakultäten in Baden-Württemberg findet die Anmeldung zum PJ und die Vergabe der PJ-Plätze ausschließlich über die jeweiligen Studiendekanate bzw. Studierendensekretariate statt. Die Regelungen der einzelnen Standorte entnehmen Sie bitte den standortspezifischen Informationen unten auf der Seite.

Wenn Sie sich für Ausbildungsabschnitte an einer anderen Fakultät im Inland bewerben möchten, sollten Sie sich unter "Inlandsmobilität" über Allgemeines und auf der Homepage dieser Fakultät über den spezifischen Anmeldeprozess informieren. Es ist nicht sinnvoll, sich direkt an den Unikliniken oder Lehrkrankenhäusern zu bewerben, da diese keine Ausbildungsplätze vergeben können.
Tipp am Rande: Sie können sich zentral über das PJ-Portal für Plätze im Rahmen der Inlandsmobilität an 23 Fakultäten bewerben.

Die Anmeldung zum Praktischen Jahr erfolgt ca. ein halbes Jahr vor PJ-Beginn. Die konkreten Termine können Sie den standortspezifischen Informationen hier auf der Seite sowie dem entsprechenden Lernmanagementsystem (z. B. Moodle, ILIAS, etc.) bzw. der Homepage Ihrer Universität entnehmen.

Elektronische Anmeldung 

Die Bewerbung erfolgt in der Regel über ein elektronisches Anmeldeformular bzw. -system. Hier können Wünsche und Prioritäten für die einzelnen Ausbildungsabschnitte eingetragen werden. PJ-Bewerber/-innen, die feste Auslandseinsätze nachweisen können bzw. einen Auslandsaufenthalt planen, sollten diese genauso wie geplante Inlandsabschnitte in das Anmeldesystem mit eingeben. Da eine elektronische Anmeldung nicht an allen Standorten bereits etabliert ist, empfiehlt sich auch hier ein Blick in die standortspezifischen Inhalte der jeweiligen Fakultät.

Anmeldeverfahren

Bei der Anmeldung besteht die Möglichkeit, Wünsche in Bezug auf die Ausbildungsstätte und das Wahlfach sowie geplante Inlands- und Auslandsaufenthalte anzugeben. Die Angabe einer bestimmten Tertial-/Quartal-Folge ist nicht an jeder Universität möglich.
Die Vergabe der PJ-Plätze erfolgt nach der jeweiligen PJ-Vergabeordnung. Sie können sicher sein, dass nach Möglichkeit Ihre Wünsche berücksichtigt werden.

Die Platzvergabe kann nur innerhalb der bestehenden Platzkontingente erfolgen. Interne Studierende werden laut ÄApprO bundeseinheitlich primär berücksichtigt. Falls die Wünsche die Platzzahl übersteigen, wird gelost, wobei Härtefälle mit entsprechendem Nachweis laut Vergabeordnung Vorrang haben. Härtefälle externer Bewerber werden erst nach der Verteilung der internen Studierenden berücksichtigt.

Termine und Fristen

Hier finden Sie die bundeseinheitlichen Termine und Fristen zu

  • Tertialzeiten
  • Quartalzeiten
  • externen Bewerbungen
  • externen Zu- und Absagen
  • Annahme
  • Mitteilung von Auslandstertialen

 

Abmeldung

Wenn Sie, aus welchen Gründen auch immer, ihr Praktisches Jahr oder Teile davon nicht antreten können oder wollen, informieren Sie bitte möglichst schnell die zuständige Stelle an Ihrer Heimatuniversität und bei Bedarf andere Stellen (Aus- und Inland), an denen Sie Ihre Ausbildungsabschnitte verbringen wollten. Damit helfen Sie den Mitarbeitern/-innen frühzeitig umzuplanen und geben Ihren Kommilitonen/-innen die Chance, vielleicht doch noch Ihr Wunschfach am Wunschort zu erhalten.